Als spezialisierte Boutiquekanzlei wollen wir nicht überall mitspielen. Aber dort, wo wir mitspielen, tun wir es mit vollem Einsatz, Leidenschaft und auf hohem Niveau. Unsere Spielfelder sind: Arbeitsrecht und Datenschutz, Anlagenbau und Immobilien, Wirtschaftsstrafrecht und interne Untersuchungen sowie Litigation.
Der internationale Construction Report 2022 der Who is Who Legal empfiehlt Wendelin Acker als “Leading Partner” und Thomas Günther in der Kategorie „Future Leaders – Partner“.
In der aktuellen Ausgabe des juris PraxisReports analysieren
Dr. Jacek Kielkowski LL.M. und
Jan Schlüter diese überaus praxisrelevante Entscheidung und deren Auswirkung auf die Organisation von internen Untersuchungen.
Unser Partner Oliver Zöll hat in der 3. Auflage ist das Buch „Unternehmenskauf in der Steuerpraxis“ von Herausgeber Prof. Dr. Patrick Sinewe den Abschnitt zu den arbeitsrechtlichen Vorüberlegungen bei der Vorbereitung des Unternehmensverkaufs verfasst.
Die Anwältinnen und Anwälte, die bei uns arbeiten, sind nicht allein sämtlich exzellente Juristen; sie sind Unternehmer und stehen Ihnen in Ihren ernsthaften und sensiblen Fällen und Herausforderungen zur Seite. Sie kämpfen mit voller Leidenschaft und Ausdauer für Ihre Interessen und wollen gewinnen.
BFH folgt mit jüngst ergangener Entscheidung vom 15. März 2022 der Entscheidung des BGH, dass sog. „Cum-Ex-Geschäfte“ strafrechtlich als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Im Zuge der COVID-19-Pandemie waren insbesondere zahlreiche Restaurants und Hotels von behördlich angeordneten Betriebsschließungen betroffen. Ungeklärt war bisher die Frage, ob in diesen Fällen eine Deckung für hieraus entstandene Schäden durch eine Betriebsschließungs-, bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung besteht.
Oliver Zöll referierte kürzlich im Rahmen der regelmäßigen Reihe der Onlinefachvorträge des Personalvermittlers ORIZON GmbH über Compliance im Arbeitsrecht.
Die Wirtschaftswoche hat AGS Legal in ihrer Ausgabe vom 21. Januar 2022 zur
„TOP Kanzlei“ im Privaten Baurecht ausgezeichnet. Thomas Günther wurde zudem als
„TOP Anwalt“ für Privates Baurecht genannt. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung!
Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 12. Januar 2022 eine grundsätzliche Entscheidung über die Auswirkungen von behördlich angeordneten Geschäftsschließungen auf gewerbliche Mietverträge gefällt.