Dr. Jan Kappel

Partner / Rechtsanwalt

Dr. Jan Kappel

+49 69 / 76 80 73-129
j.kappel@ags-legal.com

AGS Legal
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt am Main

Entscheidend ist der Wille zu gewinnen. Ich kämpfe bis zum Schluss.

Profil

Dr. Jan Kappel ist Rechtsanwalt und Managing Partner im Frankfurter Büro von AGS Legal, wo er den Bereich Wirtschaftsstrafrecht/Compliance und Prozessführung leitet.

Herr Kappel verfügt über ausgewiesene Expertise in der Aufarbeitung von komplexen Schadens- und Haftungsfällen, in denen er regelmäßig Unternehmen, Gremien und Entscheider vertritt. Mandanten und Wettbewerber bezeichnen Herrn Kappel dabei als „pragmatisch und effizient“, „vorstandsnah“, „gründlich“, „guter Stratege“ und als „Fels in der Brandung“ (Zitate Juve, Legal500). Das Magazin „Wirtschaftwoche“ führt Herrn Kappel seit 2015 als einen der führenden Anwälte für Compliance-Fälle in Deutschland. Zudem wurde Herr Kappel vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers im Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2023“ für den Bereich Corporate Governance & Compliance ausgezeichnet.

Zu den Kernbereichen von Kappel gehören die Unternehmensvertretung und -verteidigung in Fällen des Wirtschaftsstrafrecht, die Verfolgung von vorsätzlichen Unternehmensschädigungen, das strategische Management der Aufarbeitung von Compliance-Fällen im Ausland, die zivilrechtliche Vertretung von Vorständen und anderen Entscheidern in Compliance-Haftungsfällen (D&O-Haftung) sowie die Überprüfung und Weiterentwicklung von Compliance-Systemen. Daneben vertritt Herr Kappel seine Mandanten in „klassischen“ zivilrechtlichen Streitigkeiten und Großschadensfällen.

Herr Kappel veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu Compliance-Themen, hält Vorträge bei institutionellen Veranstaltern und ist Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg.

Auszeichnungen

  • „Best Lawyers/Handelsblatt 2023: Beste Anwälte Deutschlands (Corporate Governance & Compliance-Fälle)“
  • „Wirtschaftswoche 2023: Top Anwalt für Compliance“
  • „Top-Anwalt für Compliance, insbes. Organhaftung und Wirtschaftskriminalität“ WirtschaftsWoche 2015, 2017, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
  • „Einer von zehn führenden Namen für Compliance-Untersuchungen in Deutschland“ Juve Handbuch durchgehend seit 2012/2013, zuletzt 2022/2023
  • „Herausragende Leistungen und tiefgreifende Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts“ Legal 500  
  • „Einer der zwölf empfohlenen Rechtsanwälte für den Bereich Compliance in Deutschland“ Kanzleimonitor 2017/2018  

Publikationen

  • Hat die „unendliche Haftung“ des Unternehmens bei Submissionsabsprachen doch ein Ende?
    ZWH 2021, 231 (gemeinsam mit Dr. Jutta Bader)
  • Corona-Hilfen und Subventionsbetrug – Voraussetzungen und Konsequenzen – Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 4.5.2021 (6 StR 137/21)
    jurisPR-Compl 4/2021 Anm. 1 (gemeinsam mit Dr. Jutta Bader)
  • Kartellbußen - Keine Verfolgung „bis in alle Ewigkeit“! - EuGH stärkt Verjährungseinwand
    BetriebsBerater 2021, 3991 (gemeinsam mit Dr. Florian Junkers)
  • Submissionsabsprachen: Beendigungszeitpunkt einheitlicher und fortgesetzter Zuwiderhandlung - Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 14.01.2021 (Az. C-450/19)
    WuW 2021, 166 (gemeinsam mit Dr. Florian Junkers)
  • Wer nach Kartellbeteiligung wieder mitbieten will, muss umfassend aufklären! Entscheidungsbesprechung zum Beschluss der VK Westfalen vom 25.04.2019 (VK 2-41/18)
    VPR 2019, 1007 (gemeinsam mit Dr. Florian Junkers)
  • Interviews und Expertenzitate (Handelsblatt, Financial Times Deutschland)
  • Das Submissionskartell – Wann verjähren Preisabsprachen über die Vergabe von Großprojekten? (gemeinsam mit Florian Junkers)
    NZWiST, 2018 274 ff.
  • Die Aufarbeitung vorsätzlicher Unternehmensschädigungen – Untreue, Diebstahl, Betrug: Ein Leitfaden
    Compliance-Berater 3/2018, 55 (gemeinsam mit Florian Junkers und Oliver Zöll)
  • Gestiegene Bedeutung, spürbare Herausforderung – Auslandsbestechung: praktische Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption
    ComplianceBusiness 4/2016
  • Die Strafbarkeit der „Auslandsbestechung“ nach der Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption vom 26.11.2015 - ein Überblick
    NZWiSt, 10/2016, 382 ff. (gemeinsam mit Florian Junkers)
  • Corporate Compliance – Praxisleitfaden für die Unternehmensführung, Kappel/Johannsen, § 7 Interne Untersuchungen als reaktive Steuerungspflicht, 2016
  • Arglist sticht Haftungsausschluss - Gewährleistungsprozess mit „harten Bandagen“
    Betriebs-Berater 2013, 2955 (gemeinsam mit Dr. Jan Ehling)
  • Submissionsabsprachen – Keine Kavaliersdelikte
    IBR 2012, 693
  • Der UK Bribery Act – ein Strafgesetz erobert die Welt?
    Der Strafverteidiger 2012, 695 ff. (Kappel/Lagodny)
  • Wie viel Strafe ist genug? Deutsche Unternehmen zwischen UK Bribery Act, FCPA und StGB
    Betriebs-Berater 2011, 2115 (gemeinsam mit Dr. Jan Ehling)
  • „Genehmigung gegen Zuwendung?" – Compliance-Risiken für Investoren Rücknahme, Widerruf und Verfall als Konsequenzen der Korruption zur Erlangung behördlicher Genehmigungen
    Betriebs-Berater 4/2010, 131 (gemeinsam mit Dr. Lorenz Zabel)
  • Korruption und Zivilrecht - Teil 2, ZRFG 5/2007, 216 ff. (Kappel/Acker)
  • Korruption und Zivilrecht - Teil 1, ZRFG 4/2007, 168 ff. (Kappel/Acker)
  • Zivilrechtliche Ansprüche in Korruptionsfällen und ihre kommerziellen Folgen - wer haftet wem?
    Betriebsberater, 2007, 1509 ff. (Acker/Froesch/Kappel)
  • „Punitive Damage“? - Finanzielle Risiken für Schmiergeld zahlende Unternehmen
    Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankenrecht, 2007, 1441 (gemeinsam mit Dr. Florian Kienle)
  • Korruption am Bau - Ein Schlaglicht auf Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
    NJW, 49/2007, 3530-3535 (gemeinsam mit Dr. Florian Kienle)
  • Fatale Folgen - bei Schmiergeldzahlungen drohen vielfache Sanktionen zugleich
    FAZ v. 22.08.2007, S.19 (Kappel/Kienle)
  • Das Ubiquitätsprinzip im Internet - Wie weit reicht das deutsche Strafrecht? Diss.,
    Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2007
  • Auch das Zivilrecht ist eine Waffe gegen Korruption
    FAZ v. 18.10.2006, 25 (Acker/Kappel)