Leistungen

Arbeitsrecht und Datenschutz

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Beschäftigtendatenschutzes. Als vertrauenswürdige Berater für die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und Führungskräfte helfen wir Ihnen in allen Rechtsfragen der Beschäftigung. Dabei profitieren Sie von unserer ausgewiesenen Expertise in kollektiven und individuellen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir verstehen Recht als Mittel zur Gestaltung. Wir entwickeln im engen Austausch mit Ihnen arbeitsrechtliche Konzepte und Lösungen, mit denen Sie auch etwas anfangen können – immer mit dem Blick für das Machbare und das strategisch Sinnvolle.

Wir arbeiten proaktiv, nicht reaktiv und setzen Ihre Interessen in Konfliktsituationen mit Arbeitnehmern, Mitarbeitervertretungsorganen oder Behörden, wenn notwendig auch gerichtlich durch.

Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Beschäftigtendatenschutzes und haben durch unsere ständige Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus dem Bereich White Collar Crime & Compliance eine besondere Perspektive bei der Aufarbeitung und Begleitung von Compliance-Fällen.

Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf den Bereich des kollektiven Arbeitsrechts (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht und Mitbestimmungsrecht), der betrieblichen Altersversorgung und des Beschäftigtendatenschutzes.

Personalabteilungen namhafter Unternehmen aber auch Führungskräfte vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung und unseren interdisziplinären Ansatz.

Themen

  • Kollektives Arbeitsrecht (z.B. Beratung im Betriebsverfassungs-, Mitbestimmungs- und Tarifrecht im Rahmen von Restrukturierungen, bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen sowie der Auseinandersetzung mit Mitarbeitervertretungsorganen)
  • Labor Litigation (z.B. Kündigungsschutzstreitigkeiten, Schadensersatzklagen gegen Führungskräfte)
  • Streitigkeiten im Bereich Pensions und Benefits
  • Vertretung von Organen und Führungskräften
  • „HR-Compliance“ (z.B. Durchführung von internen Ermittlungen, Erstellung von Betriebsvereinbarungen zu Internen Untersuchungen, Konzeptionierung von Whistleblower-Richtlinien, Arbeitsstrafrecht, Work-Place Investigation (z.B. bei Diskriminierung, #metoo-Fälle etc.))
  • Beschäftigtendatenschutz (Entwurf von IT-Betriebsvereinbarungen, Durchsetzung und Abwehr von Auskunftsansprüchen, Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung)
  • Privacy Litigation (z.B. Bußgeld- / OWiG-Verfahren, Verwaltungsverfahren mit Datenschutzbehörden und Datenschutz im zivil- und arbeitsrechtlichen Kontext)