Wie in jedem Jahr hat der US-Verlag „Best Lawyers“ in Kooperation mit dem Handelsblatt auch für 2019 die renommiertesten Rechtsberater Deutschlands ermittelt.
Auch mündliche Bedenkenhinweise führen im VOB/B-Vertrag dazu, dass der Auftragnehmer von seiner Haftung frei wird. (OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2018 (Az. 12 U 8/18)