BFH folgt mit jüngst ergangener Entscheidung vom 15. März 2022 der Entscheidung des BGH, dass sog. „Cum-Ex-Geschäfte“ strafrechtlich als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 12. Januar 2022 eine grundsätzliche Entscheidung über die Auswirkungen von behördlich angeordneten Geschäftsschließungen auf gewerbliche Mietverträge gefällt.
Auch mündliche Bedenkenhinweise führen im VOB/B-Vertrag dazu, dass der Auftragnehmer von seiner Haftung frei wird. (OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2018 (Az. 12 U 8/18)
Ein Auftragnehmer kann ausnahmsweise zur Einstellung der Arbeiten berechtigt sein, wenn sich der Auftraggeber hinsichtlich eingereichter Nachtragsangebote völlig passiv verhält.
Dem Auftragnehmer steht trotz fehlender Ankündigung seines Vergütungsanspruchs gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 1 S. 2 VOB/B ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zu, wenn es für den Auftraggeber offensichtlich ist, dass die von ihm zusätzlich beauftragten Leistungen zusätzlich zu vergüten sind. (OLG Schleswig, Urteil vom 04.08.2018, Az. 12 O 4/18)
Eine Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 VOB/B setzt voraus, dass es ohne Eingriff in den vertraglichen Leistungsumfang zu einer reinen Mengenänderung bei den Vordersätzen kommt (BGH, Urteil vom 26.04.2018, Az. VII ZR 82/17)
Wird ein Nachtrag vereinbart, kann ein Auftraggeber davon ausgehen, dass die hierin enthaltene Vergütungsregelung abschließend ist. OLG Düsseldorf Beschluss vom 24.07.2017 (Az. 23 U 11/16)
Schadensersatz wegen eines Baumangels kann nur noch in Höhe der tatsächlich aufgewandten, nicht jedoch der fiktiven Mangelbeseitigungskosten beansprucht werden (BGH, Grundsatzurteil vom 22.02.2018, Az. VII ZR 46/17)