SAVE THE DATE - AGS Compliance-Frühstück am 17. Oktober 2019

Kommt jetzt das Unternehmensstrafrecht?

Am 22. August 2019 hat die Bundesjustizministerin den Referentenentwurf des Unternehmenssanktionsgesetzes vorgestellt. Schon lange wabert die Idee, ein „Unternehmensstrafrecht“ einzuführen. Ist es jetzt soweit? Wie sieht die Praxis der Unternehmensverfolgung derzeit aus und wie wird sich diese allein durch das Vorliegen des Entwurfes verändern?

Diese topaktuellen Fragen wollen wir mit Ihnen gemeinsam im Rahmen einer Frühstücksveranstaltung in unserer Kanzlei diskutieren. Die Einladung folgt.

Zeit und Ort der Veranstaltung

Donnerstag, den 17. Oktober 2019, 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr

AGS Acker Schmalz Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 33 – 35, 60325 Frankfurt am Main, 2. OG