Preisgleitklausel
Eine Preisgleitklausel ist eine Klausel mit der sich eine Partei vorbehält, bei Preissteigerungen den vereinbarten Preis den veränderten Kosten anzupassen.
Eine Preisgleitklausel ist eine Klausel mit der sich eine Partei vorbehält, bei Preissteigerungen den vereinbarten Preis den veränderten Kosten anzupassen.