Verjährung
Verjährung ist der Zeitpunkt des Ablaufs einer Frist, zu der eine Partei einen berechtigten Anspruch nicht mehr erfüllen muss. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).
Verjährung ist der Zeitpunkt des Ablaufs einer Frist, zu der eine Partei einen berechtigten Anspruch nicht mehr erfüllen muss. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).